Allgemeine Geschäftsbedingungen
der VonNullaufSichtbar, vertreten durch Jonas Pintatis
An der Au 20b
21509 Glinde
1. Allgemeines
1.1. VonNullaufSichtbar vertreten durch Jonas Pintatis (nachfolgend „VonNullaufSichtbar“ genannt) stellt Kunden Dienstleistungen im Bereich des
Online-Marketings (u. a. im Bereich SEA Google Ads, Meta Ads, Datenanalyse,
technische Umsetzung, Beratung) auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zur Verfügung.
1.2. Diese AGB gelten nur für Verträge der VonNullaufSichtbar mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts sowie mit öffentlichrechtlichem Sondervermögen.
1.3. Sämtliche Verträge zwischen VonNullaufSichtbar und einem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) sowie alle
Dienstleistungen der VonNullaufSichtbar erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Der Einbeziehung vom Kunden gestellter, abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen AGB werden nur wirksam, wenn VonNullaufSichtbar diese schriftlich bestätigt.
2. Angebote / Vertragsschluss
2.1. Soweit nichts anderes angegeben, sind Angebote, Preise und Terminangaben der VonNullaufSichtbar freibleibend und unverbindlich.
2.2. Vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen oder durch E-Mail
erfolgenden Bestätigung des Auftrags des Kunden durch VonNullaufSichtbar zustande. Der Auftrag des Kunden ist mit
seiner Unterzeichnung rechtsverbindlich. VonNullaufSichtbar kann den Auftrag mit einer Frist von zwei Wochen nach der
Auftragserteilung annehmen oder ablehnen.
2.3. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt des Vertrages.
2.4. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung kann sich
VonNullaufSichtbar auch Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1. Der zwischen VonNullaufSichtbar und dem Kunden geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern
keine automatische Verlängerung des Vertrages vereinbart wurde.
3.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform (eine Kündigung per E-Mail oder Telefax genügt nicht).
3.3. Vor dem Beginn der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
3.4. Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung
bei VonNullaufSichtbar.
3.5. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.6. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch VonNullaufSichtbar liegt insbesondere vor, wenn:
die Vermögensverhältnisse des Kunden erheblich gefährdet sind; sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung in
Verzug befindet – bei ratierlicher monatlicher) Zahlungsweise mit insgesamt zwei Raten;
über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird;
der Kunde die ihm obliegenden Vertragspflichten erheblich verletzt.
3.7. Mit Zugang der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der jeweiligen Restvertragslaufzeit sofort fällig. Es bleibt dem Kunden vorbehalten,
keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. VonNullaufSichtbar bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden
nachzuweisen und zu beanspruchen.
4. Vergütung / Zahlungsbedingungen
4.1. Die von dem Kunden für die in Anspruch genommenen Leistungen der VonNullaufSichtbar zu zahlende Vergütung ergibt
sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
4.2. Alle Preise der VonNullaufSichtbar verstehen sich jeweils in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
4.3. Die Abrechnung der Entgelte erfolgt bei Laufzeitverträgen mit ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise monatlich im
Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats.
4.4. Rechnungen sind, auch bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise, in ihrem Gesamtbetrag jeweils sofort ohne Abzüge
nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
4.5. Vorbehaltlich einer früheren Mahnung kommt der Kunde spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise gilt dies
zusätzlich erst ab dem auf den jeweiligen Zahlungstermin folgenden Tag.
4.6. Im Falle des Verzugs ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz gemäß § 247 BGB sowie gemäß § 288 Abs. 5 BGB zur Zahlung einer zusätzlichen Pauschale von 40,00 Euro
verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt VonNullaufSichtbar vorbehalten.
4.7. Im Rahmen eines vereinbarten Lastschrifteinzugs ist VonNullaufSichtbar bei von dem Kunden zu vertretenen
Rücklastschriften berechtigt, EUR 17,00 je Rücklastschrift zu berechnen. Dem Kunden verbleibt das Recht zum
Nachweis, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Gegen Nachweis ist VonNullaufSichtbar berechtigt,
einen höheren Schaden zu berechnen.
5. Allgemeine Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat VonNullaufSichtbar alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen
Informationen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Kunde sichert zu, dass er alle zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Rechte besitzt.
5.3. Der Kunde überträgt VonNullaufSichtbar sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die
Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
5.4. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle bereitgestellten Informationen, Materialien und Weisungen. Der Kunde ist
verpflichtet, rechtliche Prüfungen selbst durchzuführen. Es ist insoweit im Besonderen ausschließliche Sache des
Kunden, wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu
klären.
5.5. Sofern der Kunde eine haftungsbegründende Rechtsverletzung zu vertreten hat, stellt er VonNullaufSichtbar von allen
wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtlichen Ansprüchen Dritter frei und hat er VonNullaufSichtbar die Kosten
zu ersetzen, die ihr wegen der Rechtsverletzung und der daraus erfolgten Inanspruchnahme entstehen.
5.6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung unter Nachfristsetzung von 10 Tagen in
Textform nicht nach, wird VonNullaufSichtbar von ihrer Leistungspflicht entbunden.
6. Gewährleistung
6.1. Dem Kunden obliegt es, die Leistungen der VonNullaufSichtbar unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich
mit genauer Beschreibung anzuzeigen. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, VonNullaufSichtbar bei der Feststellung der
Ursachen der Mängel und deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren
Maßnahmen zur Abwehr und Minderung von Schäden zu treffen.
6.2. Soweit im Rahmen von Werkleistungen der VonNullaufSichtbar tatsächlich ein Mangel vorliegt, trägt VonNullaufSichtbar die für
die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des
Kunden als unberechtigt, kann VonNullaufSichtbar die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
6.3. Schlägt die Nachbesserung von Werkleistungen nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener
Nachfrist endgültig fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für
Schadensersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer 7. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
6.4. Sachmängelrechte verjähren in 12 Monaten, sofern es sich um Werkleistungen handelt. Dies gilt nicht in Fällen der
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Garantie über
die Beschaffenheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen über Beginn,
Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Haftung
7.1. VonNullaufSichtbar haftet dem Kunden für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden uneingeschränkt.
VonNullaufSichtbar haftet zudem für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet bzw. für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog.
Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
7.2. VonNullaufSichtbar haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten.
7.3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der VonNullaufSichtbar. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie durch VonNullaufSichtbar.
8. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung
von VonNullaufSichtbar ausgeschlossen.
8.2. Eine Aufrechnung des Kunden mit einer eigenen Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. VonNullaufSichtbar ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des
Kunden auch dann befugt, wenn diese noch nicht fällig sind.
8.3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn seine Gegenforderung auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Zuge der Vertragsdurchführung von der VonNullaufSichtbar zugehenden oder
bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten und
hierüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses weiter.
9.2. Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzes sowie § 3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutz-
gesetzes darüber unterrichtet, dass die von VonNullaufSichtbar im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen
personenbezogenen Daten des Kunden nur erhoben, gespeichert, verwendet und maschinell verarbeitet werden,
soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder
vom Gesetzgeber angeordnet ist. VonNullaufSichtbar wird die Daten vertraulich und entsprechend den Vorgaben des
Datenschutzgesetzes behandeln und nicht ohne Einwilligung des Kunden an Dritte weitergeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). 10. Änderung der AGB
10.1. VonNullaufSichtbar behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu
ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen, und sofern
die Änderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar ist.
10.2. Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden an die von diesem im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende
E-Mail-Adresse übersandt.
10.3. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam und Vertragsbestandteil.
VonNullaufSichtbar wird dem Kunden im Rahmen der Übermittlung der geänderten Bedingungen auf sein
Widerspruchsrecht hinweisen.
11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Auf die vertraglichen Beziehungen der VonNullaufSichtbar und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11.2. Erfüllungsort ist 20459 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der VonNullaufSichtbar und dem
Kunden ist 20459 Hamburg.
12. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
12.1. Der Kunde hat VonNullaufSichtbar unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen; hierzu
gehören auch firmenbezogenene Änderungen (z. B. Adress- und Telefonverbindungsdaten).
12.2. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
12.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten.
B. SONDERBEDINGUNGEN
I. Sonderbedingungen SEA Google Adwords
1. Nutzerkonto, Gebühren
1.1. Betrifft das Vertragsverhältnis SEA Google Adwords, ist es erforderlich, dass der Kunde ein Nutzerkonto bei Google
vorhält.
1.2. Verfügt der Kunde bereits über ein solches Nutzerkonto, hat der Kunde dem Antrag der VonNullaufSichtbar auf
Account-Zugriff, der zu Beginn gestellt werden wird und im Nutzerkonto ersichtlich sein wird, umgehend zuzustimmen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Zugriff auf das Konto durch VonNullaufSichtbar mittels einer Verknüpfung mit deren
Konto jederzeit möglich ist.
1.3. Verfügt der Kunde noch über kein Nutzerkonto bei Google, ist VonNullaufSichtbar hiermit von dem Kunden beauftragt und
dazu bevollmächtigt, namens und im Auftrag des Kunden ein für die Erbingung der Dienstleistung erforderliches
Nutzerkonto und ggf. ein G-Mail-Konto zu erstellen. VonNullaufSichtbar wird dem Kunden die Zugangsdaten zu diesem
Nutzerkonto und dem G-Mail-Konto binnen einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt in Textform mitteilen. Der Kunde ist
verpflichtet, das Passwort zu den Konten umgehend zu ändern.
1.4. Dem Kunden ist bekannt, dass Suchmaschinen für die genutzte Werbefläche Gebühren berechnen, und zwar im
Besonderen für die Anzahl der Klicks oder für Impressionen, und diese Kosten von den Suchmaschinen direkt mit dem
Kunden abgerechnet werden. VonNullaufSichtbar haftet weder unmittelbar, noch mittelbar für die Begleichung dieser
Gebühren und übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die so berechneten Gebühren zutreffend oder angemessen
berechnet sind.
1.5. Sofern der Kunde mit der Zahlung der von der Suchmaschine berechneten Gebühren in Rückstand gerät, besteht die
Gefahr, dass der Suchmaschinenbetreiber das Nutzerkonto bzw. die jeweilige Kampagne vorübergehend oder
dauerhaft sperrt bzw. die jeweilige Kampagne ruhen lässt. Dieses Risiko liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
Eine eventuelle Sperrung des Nutzerkontos hat auf das Vertragsverhältnis mit VonNullaufSichtbar keine Auswirkung. Eine
Sperrung berechtigt den Kunden insbesondere nicht, das Vertragsverhältnis mit VonNullaufSichtbar vorzeitig zu lösen bzw.
das mit VonNullaufSichtbar vereinbarte Entgelt zu mindern.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. Im Rahmen einer Google-Adwords- bzw. Suchmaschinenoptimierung ist VonNullaufSichtbar beauftragt, das unter Ziff. 1
bezeichnete Nutzerkonto zu verwalten mit dem Ziel, die Einstellungen für Suchergebnisse für den Kunden zu
optimieren. Hierfür nimmt VonNullaufSichtbar innerhalb des Nutzerkontos des Kunden Konfigurationen vor.
2.2. VonNullaufSichtbar führt die Optimierung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden im Rahmen des Möglichen
durch und bemüht sich dabei um eine bestmögliche Positionierung der Kundenseite bei der Anzeige der
Suchergebnisse. VonNullaufSichtbar schuldet hierbei die Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. So übernimmt die
VonNullaufSichtbar im Besonderen keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Positionierung zu einem bestimmten
Zeitpunkt erreicht wird und die im Rahmen der Optimierung gewählten Keywords dazu führen, dass die Kundenseite
in den Suchmaschinen immer in den ersten Treffern angezeigt wird bzw. allgemein, dass über die zu bewerbende
Kundenseite eine generell gesteigerte Nachfrage oder ein erhöhter Umsatz erreicht wird.
2.3. Die Tätigkeit von VonNullaufSichtbar bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Inhalte der
beworbenen Domain. Inhalte von Subdomains sind ausgeschlossen, sofern nicht etwas anderes individuell vereinbart
wird. Erweiterungen sind zusätzlich zu vergüten.
2.4. Der Kunde ist befugt, VonNullaufSichtbar jederzeit Anweisungen bezüglich der Optimierung einschließlich der Änderung
oder Deaktivierung von Kampagnen und von Keywords zu erteilen. Diese Anweisungen bedürfen der Textform.
2.5. Soweit im Rahmen der Optimierung durch VonNullaufSichtbar ggf. eine standardisierte, kontaktoptimierte Miniwebseite
(sog. Landing-Page) erstellt wird, stellt der Kunde eigene Inhalte bereit und gestattet bereits hiermit die Nutzung des
bereits vorliegenden Contents aus der eigenen Webseite o. ä. Sämtliche Rechte, Nutzungsrechte an der Landing-Page,
der dazugehörigen Domain und den Inhalten, soweit diese nicht von dem Kunden geliefert wurden, stehen
ausschließlich VonNullaufSichtbar zu.
3. Verantwortlichkeit / Freistellung
3.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Marken- oder Eigennamen Dritter als Keywords, aber
auch andererer Suchbegriffe aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorgaben gegebenenfalls unzulässig sein kann und der
Kunde durch deren Verwendung Gefahr laufen kann, durch den Inhaber der Marke oder des Eigennamens bzw. von
Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
3.2. Wie bereits unter A. 5.4. geregelt, ist der Kunde für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm
angemeldeten Keywords und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in marken-, urheberrechtlicher-, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Es obliegt dem Kunden daher selbst, dafür Sorge zu tragen,
dass sämtliche Daten und Inhalte auf seiner zu bewerbenden Webseite und die zu verwendenden Keywords stets
aktuell und richtig sind, keine Rechte Dritter, im Besonderen Marken- und Urheberrechte verletzen sowie den
wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, VonNullaufSichtbar umgehend Suchbegriffe und/
oder Wörter für Anzeigentexte, welche Marken- und Namensrechte Dritter verletzten bzw. wettbewerbsrechtlich
unzulässig sein könnten, zu benennen. Dies hat bereits in dem Erstgespräch, in welchem die Daten des Kunden
aufgenommen und die Kampagnen besprochen werden, zu erfolgen.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, VonNullaufSichtbar laufend und unaufgefordert über auszuschließende Suchbegriffe und/oder
auszuschließende Wörter für die Anzeigentexte zu informieren.
3.4. VonNullaufSichtbar ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses weder beauftragt, noch verpflichtet, marken-, namens-,
urheber- oder wettbewerbsrechtliche Recherchen vorzunehmen und haftet für Schäden, die aus der Verletzung von
Namens-, Markens- und Urheberrechten Dritter bzw. wettbewerbsrechtlicher Vorgaben entstehen, weder unmittelbar,
noch mittelbar, sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. VonNullaufSichtbar wird den Kunden lediglich
bei offensichtlichen Verdachtsfällen informieren.
3.5. Der Kunde stellt VonNullaufSichtbar insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
von VonNullaufSichtbar verursacht wurden und dadurch entstehen, dass der Kunde Keywords oder Inhalte verwendet, die
unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei und hat ihr alle Kosten zu erstatten, die ihr in diesem
Zusammenhang entstehen.
3.6. Für den Fall der Nutzung von Google Analytics, Google Webmaster-Tools, Google Remarketing und Google Conversion
Tracking, hat der Kunde selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Dies
liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich.
4. Mitwirkungspflichten
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgenommenen Einstellungen in seinem jeweiligen Nutzerkonto regelmäßig und
mindestens wöchentlich zu überprüfen.
4.2. Im Falle von Einwendungen gegen die geänderten oder neu erstellten Kampagnen oder verwendeten Keywords sind
diese der VonNullaufSichtbar umgehend mitzuteilen.
4.3. Sofern der Kunde den von VonNullaufSichtbar im Nutzerkonto vorgenommenen Änderungen nicht binnen vierzehn Tagen in
Textform widerspricht, geltend diese als genehmigt.
4.4. Während der Laufzeit des Vertrages hat es der Kunde zu unterlassen, ohne Absprache mit VonNullaufSichtbar selbst
Änderungen an den Keywords- und Kampagneneinstellungen bezüglich derjenigen Webseiten vorzunehmen, die von
VonNullaufSichtbar betreut werden.
- Sonderbedingungen
Erstellung und Programmierung von Webseiten und Online-Shops (jew. inkl. Design)
1. Leistungsumfang
Im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. des ersten Analyse-Gesprächs stimmen sich Kunde und VonNullaufSichtbar durch
Festlegung von Detailanforderungen darüber ab, welche konkreten Leistungen VonNullaufSichtbar im Rahmen des
Webdesigns bzw. bei der Erstellung eines Online-Shops zu erbringen hat. VonNullaufSichtbar setzt diese Punkte um und stellt
dem Kunden einen Entwurf zu Verfügung. Änderungen werden im Rahmen von bis zu zwei Korrekturschleifen ohne
Mehrvergütung vorgenommen. Etwaige Mehrleistungen sind von dem Kunden zu vergüten.
2. Urheberrecht / Nutzungsrecht
2.1. Die von VonNullaufSichtbar entworfenen oder erstellten Internetseiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile
urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert, noch weitergegeben, noch in Form einzelner Elemente in
anderer, insbesondere gedruckter Form genutzt werden, es sei denn, es wurde mit VonNullaufSichtbar hierüber eine
ausdrückliche Vereinbarung getroffen.
2.2. An den erstellten Internetseiten räumt VonNullaufSichtbar dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht ein, das ihn zu deren
Verwendung zu den vertraglichen vereinbarten Zwecken berechtigt, im Regelfall zur Präsentation des Kunden im
Internet. Hierfür stellt VonNullaufSichtbar dem Kunden die Internetseiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder
durch Übertragung auf einen Internetserver zur Verfügung. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht allerdings unter
der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit VonNullaufSichtbar , einschließlich aller aus
früheren Rechtsgeschäftsen hervorgegangenen Forderungen, zahlt.
3. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten verpflichtet, die Bestimmungen zur
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen, insbesondere diejenigen des
Rundfunkstaatsvertrages, in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. VonNullaufSichtbar wird die ihr übermittelten
Informationen bei Auftragserteilung nicht dahingehend überprüfen, ob diese im Rahmen der Impressumserstellung
ausreichend sind, um den gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall zu genügen.
4. Entgelte
Konzepte, Korrekturen und Entwürfe sind, insbesondere wenn der Auftrag aus Veranlassung des Kunden nicht
weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistungen zu vergüten. VonNullaufSichtbar ist berechtigt, gesonderte,
vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste erweiterte Leistungen zu verweigern oder gesondert abzurechnen.
5. Mängel, Störungen, Unterbrechungen
5.1. Für die Folgen von Mängeln, Störungen und / oder Unterbrechungen bezüglich der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit
der jeweiligen Webseite bzw. des jeweiligen Online-Shops haftet VonNullaufSichtbar nicht, wenn sie von ihr nicht zu vertreten
sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht
von VonNullaufSichtbar betrieben werden. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von
Internetseiten technisch nicht zu realisieren ist und technisch bedingte Störungen und/oder Ausfälle nicht
ausgeschlossen werden können.
5.2. Dem Kunden ist bekannt, dass durch ein Update des jeweils zum Einsatz gelangenden Mangement-Content-Systems
bzw. eines Plugins die Funktionalität der Webseite bzw. des Online-Shops beeinträchtigt oder aufgehoben sein kann. Ab
Abnahme der Werkleistungen der VonNullaufSichtbar haftet diese nicht mehr für derartige, nicht in ihrem Einflussbereich
liegenden Beeinträchtigungen / Störungen.
6. Datensicherung
VonNullaufSichtbar ist nicht für die Datensicherung der auf dem jeweiligen Server gespeicherten Dateien des Kunden
verantwortlich. Der Kunde hat selbst für eine Sicherung seiner auf den jeweiligen Server übermittelten Dateien Sorge zu
tragen.
(Stand: März 2026)