Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

der VonNullaufSichtbar, vertreten durch Jonas Pintatis  
An der Au 20b 
21509 Glinde 
 

1. Allgemeines 
1.1. VonNullaufSichtbar vertreten durch Jonas Pintatis (nachfolgend „VonNullaufSichtbar“ genannt) stellt Kunden Dienstleistungen im Bereich des 
Online-Marketings (u. a. im Bereich SEA Google Ads, Meta Ads, Datenanalyse, 
technische Umsetzung, Beratung) auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zur Verfügung. 
1.2. Diese AGB gelten nur für Verträge der VonNullaufSichtbar mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen 
des öffentlichen Rechts sowie mit öffentlichrechtlichem Sondervermögen. 
1.3. Sämtliche Verträge zwischen VonNullaufSichtbar und einem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) sowie alle 
Dienstleistungen der VonNullaufSichtbar erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle 
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 
1.4. Der Einbeziehung vom Kunden gestellter, abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. 
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich 
widersprochen. Abweichungen von diesen AGB werden nur wirksam, wenn VonNullaufSichtbar diese schriftlich bestätigt. 

2. Angebote / Vertragsschluss 
2.1. Soweit nichts anderes angegeben, sind Angebote, Preise und Terminangaben der VonNullaufSichtbar freibleibend und unverbindlich. 
2.2. Vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen oder durch E-Mail 
erfolgenden Bestätigung des Auftrags des Kunden durch VonNullaufSichtbar zustande. Der Auftrag des Kunden ist mit 
seiner Unterzeichnung rechtsverbindlich. VonNullaufSichtbar kann den Auftrag mit einer Frist von zwei Wochen nach der 
Auftragserteilung annehmen oder ablehnen. 
2.3. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt des Vertrages. 
2.4. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung kann sich 
VonNullaufSichtbar  auch Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. 

 
3. Laufzeit und Kündigung 
3.1. Der zwischen VonNullaufSichtbar und dem Kunden geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern 
keine automatische Verlängerung des Vertrages vereinbart wurde. 
3.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform (eine Kündigung per E-Mail oder Telefax genügt nicht). 
3.3. Vor dem Beginn der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 
3.4. Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung 
bei VonNullaufSichtbar. 
3.5. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
3.6. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch VonNullaufSichtbar liegt insbesondere vor, wenn: 
die Vermögensverhältnisse des Kunden erheblich gefährdet sind; sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung in 
Verzug befindet – bei ratierlicher monatlicher) Zahlungsweise mit insgesamt zwei Raten; 
über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird; 
der Kunde die ihm obliegenden Vertragspflichten erheblich verletzt. 
3.7. Mit Zugang der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem 
Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der jeweiligen Restvertragslaufzeit sofort fällig. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, 
keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. VonNullaufSichtbar bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden 
nachzuweisen und zu beanspruchen. 
4. Vergütung / Zahlungsbedingungen 
4.1. Die von dem Kunden für die in Anspruch genommenen Leistungen der VonNullaufSichtbar zu zahlende Vergütung ergibt 
sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. 
4.2. Alle Preise der VonNullaufSichtbar verstehen sich jeweils in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen 
Mehrwertsteuer. 
4.3. Die Abrechnung der Entgelte erfolgt bei Laufzeitverträgen mit ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise monatlich im 
Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats. 
4.4. Rechnungen sind, auch bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise, in ihrem Gesamtbetrag jeweils sofort ohne Abzüge 
nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 
4.5. Vorbehaltlich einer früheren Mahnung kommt der Kunde spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer 
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise gilt dies 
zusätzlich erst ab dem auf den jeweiligen Zahlungstermin folgenden Tag. 
4.6. Im Falle des Verzugs ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen 
Basiszinssatz gemäß § 247 BGB sowie gemäß § 288 Abs. 5 BGB zur Zahlung einer zusätzlichen Pauschale von 40,00 Euro 
verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt VonNullaufSichtbar vorbehalten. 
4.7. Im Rahmen eines vereinbarten Lastschrifteinzugs ist VonNullaufSichtbar bei von dem Kunden zu vertretenen 
Rücklastschriften berechtigt, EUR 17,00 je Rücklastschrift zu berechnen. Dem Kunden verbleibt das Recht zum 
Nachweis, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Gegen Nachweis ist VonNullaufSichtbar berechtigt, 
einen höheren Schaden zu berechnen. 
5. Allgemeine Mitwirkungspflichten 
5.1. Der Kunde hat VonNullaufSichtbar alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen 
Informationen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 
5.2. Der Kunde sichert zu, dass er alle zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Rechte besitzt. 
5.3. Der Kunde überträgt VonNullaufSichtbar sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen 
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, 
Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die 
Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. 
5.4. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle bereitgestellten Informationen, Materialien und Weisungen. Der Kunde ist 
verpflichtet, rechtliche Prüfungen selbst durchzuführen. Es ist insoweit im Besonderen ausschließliche Sache des 
Kunden, wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu 
klären. 
5.5. Sofern der Kunde eine haftungsbegründende Rechtsverletzung zu vertreten hat, stellt er VonNullaufSichtbar von allen 
wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtlichen Ansprüchen Dritter frei und hat er VonNullaufSichtbar die Kosten 
zu ersetzen, die ihr wegen der Rechtsverletzung und der daraus erfolgten Inanspruchnahme entstehen. 
5.6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung unter Nachfristsetzung von 10 Tagen in 
Textform nicht nach, wird VonNullaufSichtbar von ihrer Leistungspflicht entbunden. 
6. Gewährleistung 
6.1. Dem Kunden obliegt es, die Leistungen der VonNullaufSichtbar unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich 
mit genauer Beschreibung anzuzeigen. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, VonNullaufSichtbar bei der Feststellung der 
Ursachen der Mängel und deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren 
Maßnahmen zur Abwehr und Minderung von Schäden zu treffen. 
6.2. Soweit im Rahmen von Werkleistungen der VonNullaufSichtbar tatsächlich ein Mangel vorliegt, trägt VonNullaufSichtbar die für 
die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des 
Kunden als unberechtigt, kann VonNullaufSichtbar die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. 
6.3. Schlägt die Nachbesserung von Werkleistungen nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener 
Nachfrist endgültig fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für 
Schadensersatzansprüche gilt nachfolgende Ziffer 7. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 
6.4. Sachmängelrechte verjähren in 12 Monaten, sofern es sich um Werkleistungen handelt. Dies gilt nicht in Fällen der 
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder 
grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Garantie über 
die Beschaffenheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen über Beginn, 
Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

7. Haftung 
7.1. VonNullaufSichtbar haftet dem Kunden für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden uneingeschränkt. 
VonNullaufSichtbar haftet zudem für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des 
Vertragszwecks gefährdet bzw. für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung 
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. 
Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden 
Schadens begrenzt. 
7.2. VonNullaufSichtbar haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten. 
7.3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen der VonNullaufSichtbar. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des 
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie durch VonNullaufSichtbar. 
8. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 
8.1. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung 
von VonNullaufSichtbar ausgeschlossen. 
8.2. Eine Aufrechnung des Kunden mit einer eigenen Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder 
rechtskräftig festgestellt ist. VonNullaufSichtbar ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des 
Kunden auch dann befugt, wenn diese noch nicht fällig sind. 
8.3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn seine Gegenforderung auf dem gleichen 
Vertragsverhältnis beruht. 
9. Geheimhaltung / Datenschutz 
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Zuge der Vertragsdurchführung von der VonNullaufSichtbar zugehenden oder 
bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten und 
hierüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des 
Vertragsverhältnisses weiter. 
9.2.  Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzes sowie § 3 Abs. 5 des Teledienstdatenschutz-
gesetzes darüber unterrichtet, dass die von VonNullaufSichtbar im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen
personenbezogenen Daten des Kunden nur erhoben, gespeichert, verwendet und maschinell verarbeitet werden,
soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder
vom Gesetzgeber angeordnet ist. VonNullaufSichtbar wird die Daten vertraulich und entsprechend den Vorgaben des
Datenschutzgesetzes behandeln und nicht ohne Einwilligung des Kunden an Dritte weitergeben.
  

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). 10. Änderung der AGB 
10.1. VonNullaufSichtbar behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu 
ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche Vertragsbestandteile darstellen, und sofern 
die Änderung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar ist. 
10.2. Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden an die von diesem im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende 
E-Mail-Adresse übersandt. 
10.3. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der 
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam und Vertragsbestandteil. 
VonNullaufSichtbar wird dem Kunden im Rahmen der Übermittlung der geänderten Bedingungen auf sein 
Widerspruchsrecht hinweisen. 
11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand 
11.1. Auf die vertraglichen Beziehungen der VonNullaufSichtbar und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 
11.2. Erfüllungsort ist 20459 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. 
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der VonNullaufSichtbar und dem 
Kunden ist 20459 Hamburg. 
12. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel 
12.1. Der Kunde hat VonNullaufSichtbar unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen; hierzu 
gehören auch firmenbezogenene Änderungen (z. B. Adress- und Telefonverbindungsdaten). 
12.2. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der 
Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. 
12.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die 
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem 
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur 
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung 
gekannt hätten. 

 
B. SONDERBEDINGUNGEN 
I. Sonderbedingungen SEA Google Adwords 
1. Nutzerkonto, Gebühren 
1.1. Betrifft das Vertragsverhältnis SEA Google Adwords, ist es erforderlich, dass der Kunde ein Nutzerkonto bei Google 
vorhält. 
1.2. Verfügt der Kunde bereits über ein solches Nutzerkonto, hat der Kunde dem Antrag der VonNullaufSichtbar auf 
Account-Zugriff, der zu Beginn gestellt werden wird und im Nutzerkonto ersichtlich sein wird, umgehend zuzustimmen. 
Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Zugriff auf das Konto durch VonNullaufSichtbar mittels einer Verknüpfung mit deren 
Konto jederzeit möglich ist. 
1.3. Verfügt der Kunde noch über kein Nutzerkonto bei Google, ist VonNullaufSichtbar hiermit von dem Kunden beauftragt und 
dazu bevollmächtigt, namens und im Auftrag des Kunden ein für die Erbingung der Dienstleistung erforderliches 
Nutzerkonto und ggf. ein G-Mail-Konto zu erstellen. VonNullaufSichtbar wird dem Kunden die Zugangsdaten zu diesem 
Nutzerkonto und dem G-Mail-Konto binnen einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt in Textform mitteilen. Der Kunde ist 
verpflichtet, das Passwort zu den Konten umgehend zu ändern. 
1.4. Dem Kunden ist bekannt, dass Suchmaschinen für die genutzte Werbefläche Gebühren berechnen, und zwar im 
Besonderen für die Anzahl der Klicks oder für Impressionen, und diese Kosten von den Suchmaschinen direkt mit dem 
Kunden abgerechnet werden. VonNullaufSichtbar haftet weder unmittelbar, noch mittelbar für die Begleichung dieser 

Gebühren und übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die so berechneten Gebühren zutreffend oder angemessen 
berechnet sind. 
1.5. Sofern der Kunde mit der Zahlung der von der Suchmaschine berechneten Gebühren in Rückstand gerät, besteht die 
Gefahr, dass der Suchmaschinenbetreiber das Nutzerkonto bzw. die jeweilige Kampagne vorübergehend oder 
dauerhaft sperrt bzw. die jeweilige Kampagne ruhen lässt. Dieses Risiko liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. 
Eine eventuelle Sperrung des Nutzerkontos hat auf das Vertragsverhältnis mit VonNullaufSichtbar keine Auswirkung. Eine 
Sperrung berechtigt den Kunden insbesondere nicht, das Vertragsverhältnis mit VonNullaufSichtbar vorzeitig zu lösen bzw. 
das mit VonNullaufSichtbar vereinbarte Entgelt zu mindern. 

2. Leistungsbeschreibung 
2.1. Im Rahmen einer Google-Adwords- bzw. Suchmaschinenoptimierung ist VonNullaufSichtbar beauftragt, das unter Ziff. 1 
bezeichnete Nutzerkonto zu verwalten mit dem Ziel, die Einstellungen für Suchergebnisse für den Kunden zu 
optimieren. Hierfür nimmt VonNullaufSichtbar innerhalb des Nutzerkontos des Kunden Konfigurationen vor. 
2.2. VonNullaufSichtbar führt die Optimierung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden im Rahmen des Möglichen 
durch und bemüht sich dabei um eine bestmögliche Positionierung der Kundenseite bei der Anzeige der 
Suchergebnisse. VonNullaufSichtbar schuldet hierbei die Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. So übernimmt die 
VonNullaufSichtbar im Besonderen keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Positionierung zu einem bestimmten 
Zeitpunkt erreicht wird und die im Rahmen der Optimierung gewählten Keywords dazu führen, dass die Kundenseite 
in den Suchmaschinen immer in den ersten Treffern angezeigt wird bzw. allgemein, dass über die zu bewerbende 
Kundenseite eine generell gesteigerte Nachfrage oder ein erhöhter Umsatz erreicht wird. 
2.3. Die Tätigkeit von VonNullaufSichtbar bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Inhalte der 
beworbenen Domain. Inhalte von Subdomains sind ausgeschlossen, sofern nicht etwas anderes individuell vereinbart 
wird. Erweiterungen sind zusätzlich zu vergüten. 
2.4. Der Kunde ist befugt, VonNullaufSichtbar jederzeit Anweisungen bezüglich der Optimierung einschließlich der Änderung 
oder Deaktivierung von Kampagnen und von Keywords zu erteilen. Diese Anweisungen bedürfen der Textform. 
2.5. Soweit im Rahmen der Optimierung durch VonNullaufSichtbar ggf. eine standardisierte, kontaktoptimierte Miniwebseite 
(sog. Landing-Page) erstellt wird, stellt der Kunde eigene Inhalte bereit und gestattet bereits hiermit die Nutzung des 
bereits vorliegenden Contents aus der eigenen Webseite o. ä. Sämtliche Rechte, Nutzungsrechte an der Landing-Page, 
der dazugehörigen Domain und den Inhalten, soweit diese nicht von dem Kunden geliefert wurden, stehen 
ausschließlich VonNullaufSichtbar zu. 

3. Verantwortlichkeit / Freistellung 
3.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Marken- oder Eigennamen Dritter als Keywords, aber 
auch andererer Suchbegriffe aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorgaben gegebenenfalls unzulässig sein kann und der 
Kunde durch deren Verwendung Gefahr laufen kann, durch den Inhaber der Marke oder des Eigennamens bzw. von 
Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. 
3.2. Wie bereits unter A. 5.4. geregelt, ist der Kunde für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm 
angemeldeten Keywords und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in marken-, urheberrechtlicher-, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Es obliegt dem Kunden daher selbst, dafür Sorge zu tragen, 
dass sämtliche Daten und Inhalte auf seiner zu bewerbenden Webseite und die zu verwendenden Keywords stets 
aktuell und richtig sind, keine Rechte Dritter, im Besonderen Marken- und Urheberrechte verletzen sowie den 
wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, VonNullaufSichtbar umgehend Suchbegriffe und/ 
oder Wörter für Anzeigentexte, welche Marken- und Namensrechte Dritter verletzten bzw. wettbewerbsrechtlich 
unzulässig sein könnten, zu benennen. Dies hat bereits in dem Erstgespräch, in welchem die Daten des Kunden 
aufgenommen und die Kampagnen besprochen werden, zu erfolgen. 
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, VonNullaufSichtbar laufend und unaufgefordert über auszuschließende Suchbegriffe und/oder 
auszuschließende Wörter für die Anzeigentexte zu informieren. 
3.4. VonNullaufSichtbar ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses weder beauftragt, noch verpflichtet, marken-, namens-, 
urheber- oder wettbewerbsrechtliche Recherchen vorzunehmen und haftet für Schäden, die aus der Verletzung von 
Namens-, Markens- und Urheberrechten Dritter bzw. wettbewerbsrechtlicher Vorgaben entstehen, weder unmittelbar, 
noch mittelbar, sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. VonNullaufSichtbar wird den Kunden lediglich 
bei offensichtlichen Verdachtsfällen informieren. 
3.5. Der Kunde stellt VonNullaufSichtbar insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
von VonNullaufSichtbar verursacht wurden und dadurch entstehen, dass der Kunde Keywords oder Inhalte verwendet, die 
unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei und hat ihr alle Kosten zu erstatten, die ihr in diesem 
Zusammenhang entstehen. 
3.6. Für den Fall der Nutzung von Google Analytics, Google Webmaster-Tools, Google Remarketing und Google Conversion 
Tracking, hat der Kunde selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Dies 
liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich. 

4. Mitwirkungspflichten 
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgenommenen Einstellungen in seinem jeweiligen Nutzerkonto regelmäßig und 
mindestens wöchentlich zu überprüfen. 
4.2. Im Falle von Einwendungen gegen die geänderten oder neu erstellten Kampagnen oder verwendeten Keywords sind 
diese der VonNullaufSichtbar umgehend mitzuteilen. 
4.3. Sofern der Kunde den von VonNullaufSichtbar im Nutzerkonto vorgenommenen Änderungen nicht binnen vierzehn Tagen in 
Textform widerspricht, geltend diese als genehmigt. 
4.4. Während der Laufzeit des Vertrages hat es der Kunde zu unterlassen, ohne Absprache mit VonNullaufSichtbar selbst 
Änderungen an den Keywords- und Kampagneneinstellungen bezüglich derjenigen Webseiten vorzunehmen, die von 
VonNullaufSichtbar betreut werden. 

  1. Sonderbedingungen
    Erstellung und Programmierung von Webseiten und Online-Shops (jew. inkl. Design)

1. Leistungsumfang 
Im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. des ersten Analyse-Gesprächs stimmen sich Kunde und VonNullaufSichtbar durch 
Festlegung von Detailanforderungen darüber ab, welche konkreten Leistungen VonNullaufSichtbar im Rahmen des 
Webdesigns bzw. bei der Erstellung eines Online-Shops zu erbringen hat. VonNullaufSichtbar setzt diese Punkte um und stellt 
dem Kunden einen Entwurf zu Verfügung. Änderungen werden im Rahmen von bis zu zwei Korrekturschleifen ohne 
Mehrvergütung vorgenommen. Etwaige Mehrleistungen sind von dem Kunden zu vergüten. 

2. Urheberrecht / Nutzungsrecht 
2.1. Die von VonNullaufSichtbar entworfenen oder erstellten Internetseiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile 
urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert, noch weitergegeben, noch in Form einzelner Elemente in 
anderer, insbesondere gedruckter Form genutzt werden, es sei denn, es wurde mit VonNullaufSichtbar hierüber eine 
ausdrückliche Vereinbarung getroffen. 
2.2. An den erstellten Internetseiten räumt VonNullaufSichtbar dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht ein, das ihn zu deren 
Verwendung zu den vertraglichen vereinbarten Zwecken berechtigt, im Regelfall zur Präsentation des Kunden im 
Internet. Hierfür stellt VonNullaufSichtbar dem Kunden die Internetseiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder 
durch Übertragung auf einen Internetserver zur Verfügung. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht allerdings unter 
der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit VonNullaufSichtbar , einschließlich aller aus 
früheren Rechtsgeschäftsen hervorgegangenen Forderungen, zahlt. 

3. Mitwirkungspflicht 
Der Kunde ist zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten verpflichtet, die Bestimmungen zur 
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen, insbesondere diejenigen des 
Rundfunkstaatsvertrages, in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. VonNullaufSichtbar wird die ihr übermittelten 
Informationen bei Auftragserteilung nicht dahingehend überprüfen, ob diese im Rahmen der Impressumserstellung 
ausreichend sind, um den gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall zu genügen. 

4. Entgelte 
Konzepte, Korrekturen und Entwürfe sind, insbesondere wenn der Auftrag aus Veranlassung des Kunden nicht 
weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistungen zu vergüten. VonNullaufSichtbar ist berechtigt, gesonderte, 
vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste erweiterte Leistungen zu verweigern oder gesondert abzurechnen. 

5. Mängel, Störungen, Unterbrechungen 
5.1. Für die Folgen von Mängeln, Störungen und / oder Unterbrechungen bezüglich der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit 
der jeweiligen Webseite bzw. des jeweiligen Online-Shops haftet VonNullaufSichtbar nicht, wenn sie von ihr nicht zu vertreten 
sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht 
von VonNullaufSichtbar betrieben werden. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von 
Internetseiten technisch nicht zu realisieren ist und technisch bedingte Störungen und/oder Ausfälle nicht 
ausgeschlossen werden können. 
5.2. Dem Kunden ist bekannt, dass durch ein Update des jeweils zum Einsatz gelangenden Mangement-Content-Systems 
bzw. eines Plugins die Funktionalität der Webseite bzw. des Online-Shops beeinträchtigt oder aufgehoben sein kann. Ab 
Abnahme der Werkleistungen der VonNullaufSichtbar haftet diese nicht mehr für derartige, nicht in ihrem Einflussbereich 
liegenden Beeinträchtigungen / Störungen. 

6. Datensicherung 
VonNullaufSichtbar ist nicht für die Datensicherung der auf dem jeweiligen Server gespeicherten Dateien des Kunden 
verantwortlich. Der Kunde hat selbst für eine Sicherung seiner auf den jeweiligen Server übermittelten Dateien Sorge zu 
tragen. 

 
(Stand: März 2026)